Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.1960

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60   

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https://dejure.org/1964,1119
BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1964,1119)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1964 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1964,1119)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1964 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1964,1119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels - Gebührenpflicht für Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 196
  • NJW 1964, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Sein Gegenstück ist, daß der Einziehungsbeteiligte seine Auslagen selbst tragen muß, auch wenn er mit seinem Rechtsmittel durchdringt; denn die Möglichkeit der Auslagenerstattung aus der Staatskasse räumt das geltende Gesetz nur dem Beschuldigten ein, nach feststehender Rechtsprechung nicht auch dem Einziehungsbeteiligten (§ 473 Abs. 1 Satz 2, § 467 Abs. 2 StPO; RGSt 22, 351, 353; 53, 124; BGHSt 13, 32, 41; 14, 391).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Sein Gegenstück ist, daß der Einziehungsbeteiligte seine Auslagen selbst tragen muß, auch wenn er mit seinem Rechtsmittel durchdringt; denn die Möglichkeit der Auslagenerstattung aus der Staatskasse räumt das geltende Gesetz nur dem Beschuldigten ein, nach feststehender Rechtsprechung nicht auch dem Einziehungsbeteiligten (§ 473 Abs. 1 Satz 2, § 467 Abs. 2 StPO; RGSt 22, 351, 353; 53, 124; BGHSt 13, 32, 41; 14, 391).
  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Ob die Gebührenfrage, die nach der früheren Rechtsprechung über die Unzulässigkeit der Beteiligung von Einziehungsinteressenten an dem Strafverfahren; gegen einen bestimmten Angeklagten wenig bedeutsam gewesen sein mag, nunmehr ausdrücklich zu regeln ist, nachdem der Große Senat für Strafsachen in der Entscheidung BGHSt 19, 7 von jener Rechtsauffassung abgerückt ist, steht bei der gesetzgebenden Gewalt.
  • RG, 30.06.1919 - I 190/19

    1. Inwieweit bleibt die Einziehung trotz der Niederschlagung des gegen den Täter

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Sein Gegenstück ist, daß der Einziehungsbeteiligte seine Auslagen selbst tragen muß, auch wenn er mit seinem Rechtsmittel durchdringt; denn die Möglichkeit der Auslagenerstattung aus der Staatskasse räumt das geltende Gesetz nur dem Beschuldigten ein, nach feststehender Rechtsprechung nicht auch dem Einziehungsbeteiligten (§ 473 Abs. 1 Satz 2, § 467 Abs. 2 StPO; RGSt 22, 351, 353; 53, 124; BGHSt 13, 32, 41; 14, 391).
  • RG, 10.02.1888 - 216/88

    Wer trägt die Kosten des Strafverfahrens, wenn es sich lediglich um Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Das Ergebnis entspricht der Regelung, die die Abgabenordnung für die Kosten der Finanzbehörde trifft, wenn Nebenbeteiligte hinzugezogen sind (§ 455 Abs. 2, § 475 AbgO; vgl. dazu KG DJZ 1905, 557; nebenher anscheinend anders RGSt 17, 114, 116).
  • RG, 30.09.1919 - IV 303/19

    Haftet die Mutter des Angeklagten, wenn sie selbständig von der Revision Gebrauch

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Darum hat auch nur dieser mit seinem Vermögen für die Rechtsmittelkosten einzutreten (RGSt 46, 138 und 53, 345; BGH LM Nr. 1 zu § 74 JGG).
  • RG, 09.07.1912 - II 862/12

    Haftet der Vormund des Angeklagten, wenn er selbständig von der Revision Gebrauch

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Darum hat auch nur dieser mit seinem Vermögen für die Rechtsmittelkosten einzutreten (RGSt 46, 138 und 53, 345; BGH LM Nr. 1 zu § 74 JGG).
  • RG, 15.02.1892 - 229/92

    Ist die in §. 40 St.G.B.'s vorgesehene Einziehung zulässig, wenn der Gegenstand

    Auszug aus BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
    Sein Gegenstück ist, daß der Einziehungsbeteiligte seine Auslagen selbst tragen muß, auch wenn er mit seinem Rechtsmittel durchdringt; denn die Möglichkeit der Auslagenerstattung aus der Staatskasse räumt das geltende Gesetz nur dem Beschuldigten ein, nach feststehender Rechtsprechung nicht auch dem Einziehungsbeteiligten (§ 473 Abs. 1 Satz 2, § 467 Abs. 2 StPO; RGSt 22, 351, 353; 53, 124; BGHSt 13, 32, 41; 14, 391).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Dieses kann grundsätzlich erst dann abgenommen oder als vollendet angesehen werden, wenn der Architekt sämtliche nach dem Vertrag geschuldete Leistungen erbracht hat (Senat NJW 1964, 674; 1983, 871, 872 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2673
BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1960,2673)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1960 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1960,2673)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1960 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1960,2673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft eines Urteils gegen die im Verfahren beteiligte Person - Zulässigkeit der Einziehung von Grundschulden in einem Bußgeldverfahren gegen jeden Tatbeteiligten - Einziehung von Rechten und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dabei kann es auf sich beruhen, ob ein unerlaubtes Devisengeschäft nach Art. VII MRG 53 n.F. ("without effect") - anders als nach Arte V MRG 53 a.F. ("null and avoid") - schlechthin nichtig oder bloß schwebend unwirksam ist (vgl. BGHZ 28, 255, 256 [BGH 23.10.1958 - VII ZR 169/57] und BGH NJW 1953, 1587 Nr. 4).

    Nur die arge Absicht des Veräußerers hat der Bundesgerichtshof (NJW 1953, 1587 Nr. 4 zu MRG 52) nicht als Nichtigkeitsgrund genügen lassen, weil die Redlichkeit des Erwerbers den Gesetzeszweck, gewisse Geschäfte unter behördlicher Überwachung zu halten, auch bei Annahme bloß schwebender Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts gewährleiste.

  • BGH, 09.01.1957 - 2 StR 558/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dieselbe Rechtsansicht liegt auch der Entscheidung BGH 1 StB 394/53 vom 27. Oktober 1953 und wohl auch dem Urteil BGH 2 StR 558/56 vom 9. November 1957 zu Grunde.
  • RG, 09.02.1911 - I 1150/10

    Steht die Rechtskraft eines freisprechenden Urteils der nachträglichen Einleitung

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Diesen Standpunkt hat der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 27, 352, 353 f; 44, 315, 319; 65, 175 f) schon in seinem früheren Urteil in dieser Sache vertreten.
  • RG, 19.09.1895 - 2511/95

    1. Inwieweit ist die in einem früheren Strafurteile entschiedene Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Diesen Standpunkt hat der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 27, 352, 353 f; 44, 315, 319; 65, 175 f) schon in seinem früheren Urteil in dieser Sache vertreten.
  • RG, 23.02.1931 - III 907/30

    1. Steht die Rechtskraft des wegen Hinterziehung der Monopoleinnahme gegen einen

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Diesen Standpunkt hat der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 27, 352, 353 f; 44, 315, 319; 65, 175 f) schon in seinem früheren Urteil in dieser Sache vertreten.
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht noch darauf einzugehen, wie die gerichtliche Beschlagnahme der Grundschulden auszulegen ist, in welchem Umfang sie ausgesprochen war, welche Wirkung sie hatte (vgl. BGHSt 8, 205, 212) [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] und ob sie die rechtsgeschäftlichen Verfügungen zugunsten der Nebenklägerin hinderte (siehe dazu BGZ 105, 71; auch KG JW 1937, 2462 Nr. 12).
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Daher sind auch Bereicherungsansprüche aus § 817 Satz 2 BGB, wie sie hier in Betracht kommen, einziehbar, gleichviel ob man sie als unvollkommene Ansprüche ansieht oder ihnen den rechtlichen Bestand ganz abspricht (BGH NJW 1956, 338 Nr. 2; BGHZ 9, 333; vgl. auch BGHZ 28, 164, 169).
  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57

    Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Daher sind auch Bereicherungsansprüche aus § 817 Satz 2 BGB, wie sie hier in Betracht kommen, einziehbar, gleichviel ob man sie als unvollkommene Ansprüche ansieht oder ihnen den rechtlichen Bestand ganz abspricht (BGH NJW 1956, 338 Nr. 2; BGHZ 9, 333; vgl. auch BGHZ 28, 164, 169).
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 169/57

    Ausschluß der Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dabei kann es auf sich beruhen, ob ein unerlaubtes Devisengeschäft nach Art. VII MRG 53 n.F. ("without effect") - anders als nach Arte V MRG 53 a.F. ("null and avoid") - schlechthin nichtig oder bloß schwebend unwirksam ist (vgl. BGHZ 28, 255, 256 [BGH 23.10.1958 - VII ZR 169/57] und BGH NJW 1953, 1587 Nr. 4).
  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Für die Zulässigkeit der Einziehung kommt es darauf an, wem sie rechtlich zugehören (BGHSt 2, 311, 312) [BGH 25.04.1952 - 2 StR 4/52].
  • BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54
  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55

    Einziehungsfähigkeit von Forderungen bei Verstößen gegen Devisenbestimmungen -

  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verleiht den Bedenken, die vereinzelt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits gegen die bisherige Rechtsauffassung angedeutet worden sind (Urteile des 4. Straf Senats vom 27. März 1958 - 4 StR 555/57; S. 14, 15 - und des 1. Strafsenats vom 8. November 1960 - 1 StR 297/60; S. 11), stärkeres Gewicht.
  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 398/60

    Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes (StFG) 1954 auf juristische Personen -

    Der Senat hat wiederholt, zuletzt durch das Urteil 1 StR 297/60 vom 8. November 1960 entschieden, daß die Strafklage in solchen Fällen nicht verbraucht ist und ein solcher Sachverhalt die Einziehung gegen einen anderen Tatgenossen nicht hindert.
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